Nach der Behandlung
Die Nachuntersuchungen sind ebenso wichtig für den Erfolg der Behandlung wie die Voruntersuchung. Um kein Risiko einzugehen und sofort handeln zu können, wenn die Heilung nicht wie erwartet verläuft, ist es notwendig, dass Sie die Termine unbedingt einhalten.
In der Regel finden die Nachkontrollen in folgenden Abständen statt:
- am ersten Tag und ggf. am zweiten und/oder dritten Tag nach der Behandlung
- nach 1 Woche
- nach 4 Wochen
- nach 3 – 6 Monaten
- nach 1 Jahr
Verhaltensregeln nach der Augenlaser-Behandlung:
Bitte warten Sie mit dem Haare waschen, Schminken und Duschen sowie dem Auto fahren ein bis zwei Tage. Nach ein bis zwei Wochen dürfen Sie schwimmen, saunieren und leichter sportlicher Betätigung nachgehen.
Nach 6 Wochen besteht keine Einschränkung mehr.
Arbeiten nach einer Augenlaser-Behandlung:
Abhängig von der Behandlungsmethode und Ihrer beruflichen Tätigkeit ist es ratsam, sich 1 bis 4 Tage Ruhe zu gönnen und nicht zu arbeiten. Da es sich bei einer Augenlaser-Behandlung um einen komfortmedizinischen Eingriff handelt, können wir Ihnen leider keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

